AGB

Geltungsbereich

1. Die Geschäftsbedingungen von BAQUÉ-Internetservice gelten für alle einmaligen und fortlaufenden Leistungen von BAQUÉ-Internetservice im Rahmen der gesamten Geschäftstätigkeit und unabhängig von der vertragsrechtlichen Einordnung. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, ohne dass es einer nochmaligen ausdrücklichen Einbeziehung bedarf, insofern sind die Geschäftsbedingungen von Baqué-Internetservice stets Grundlage für alle Aufträge. Spätestens mit der ersten Inanspruchnahme der Leistungen von BAQUÉ-Internetservice gelten diese Bedingungen als angenommen.

2. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn und soweit sie durch BAQUÉ-Internetservice schriftlich anerkannt werden. Mitarbeiter von BAQUÉ-Internetservice sind nicht befugt, mündlich Nebenabreden zu treffen oder mündlich Zusicherungen zu erteilen, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.

Angebote und Vertragsabschluss

1. Angebote, die durch BAQUÉ-Internetservice dem Auftraggeber unterbreitet werden, sind stets unverbindlich und freibleibend. Verträge kommen erst durch die schriftliche Bestätigung seitens BAQUÉ-Internetservice oder durch Ausführung der Dienstleistung zustande.

2. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer, gegebenenfalls zuzüglich Versand und Spesen sowie sonstiger Drittkosten, z.B. für Lizenzrechte, Bildrechte oder Übersetzung.

Zahlungsbedingungen, Leistungserbringung

1. Alle Leistungen, die von Baqué-Internetservice vertragsgemäß zur Verfügung gestellt werden bzw. eingerichtet werden, sind unabhängig von einer tatsächlichen Nutzung durch den Auftraggeber zu bezahlen. Eine Rückerstattung oder Minderung der Zahlungsverpflichtung infolge fehlender Inanspruchnahme ist ausgeschlossen.

2. Beinhalten die Leistungen Gestaltungs- und Designarbeiten, erhält der Kunde eine zuvor vereinbarte Anzahl von Layoutvorschlägen, von denen er eines auswählt. Haben die Arbeiten für ein einmal festgelegtes Layout begonnen und es wird im Nachinein ein anderes Layout gewünscht, werden die bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten Leistungen und die angefallenen und nachgewiesenen Sachkosten des ersten Layouts unabhängig von seiner weiteren Nutzung abgerechnet.

3. Erstreckt sich die Ausführung der Dienstleistung auf mehr als zwei Monate ab Vertragsabschluss, so behält sich BAQUÉ-Internetservice vor, eine Zwischenrechnung über die bis dahin erbrachten Leistungen und Kosten zu stellen.

4. Wartungs- und Betriebsverträge z.B. für Content Management Systeme (CMS) werden quartalsweise berechnet. Die Rechnung erfolgt jeweils zum Beginn des Quartals.

5. Zahlungen erfolgen innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug.

6. BAQUÉ-Internetservice behält sich vor, im Falle des Zahlungsverzuges Lieferungen und/oder Serviceleistungen bis zur vollständigen Bezahlung zurückzubehalten.

7. Einwendungen gegen Entgeltabrechnungen von BAQUÉ-Internetservice sind unverzüglich nach Rechnungserhalt, aber spätestens jedoch 6 Wochen nach Abrechnungs- oder Rechnungsdatum, ohne dass hierdurch jedoch die Fälligkeit berührt wird, zu erheben. Die Unterlassung rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung.

8. Gelieferte Waren und erbrachte Leistungen bleiben bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises Eigentum von BAQUÉ-Internetservice.

9. Der Auftraggeber ist jederzeit berechtigt, einen Auftrag zu kündigen. In diesem Falle werden die bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten Leistungen und die angefallenen und nachgewiesenen Sachkosten abgerechnet. Eine bei Abbruch durch den Auftraggeber bereits begonnene Arbeitsphase wird auch dann als abgeschlossen berechnet, wenn der Auftraggeber auf die Übermittlung und eventuelle Nutzung der Arbeitsergebnisse dieser Phase verzichtet. Die Kündigung bedarf der Schriftform.

Zahlungsverzug

1. Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers ist BAQUÉ-Internetservice berechtigt, die Erbringung weiterer Leistungen – ggf. auch aus anderen Verträgen – zu verweigern, unbeschadet der Verpflichtung des Auftraggebers zu Entrichtung seiner Zahlungsverpflichtungen.

2. Bei Zahlungsverzug ist BAQUÉ-Internetservice außerdem berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in Höhe von 5% über dem LRG Satz der europäischen Zentralbank zu berechnen, soweit BAQUÉ-Internetservice keinen höheren oder der Auftraggeber keinen geringeren Schaden nachweist. Für jede nicht eingelöste oder zurückgereichte Lastschrift hat der Auftraggeber BAQUÉ-Internetservice die entstandenen Kosten im vollem Umfang zu ersetzen. BAQUÉ-Internetservice kann ohne Schadens-/Aufwandsdarlegung eine Kostenpauschale von EUR 7,50 verlangen.

3. Im Falle des Zahlungsverzuges eines nicht unerheblichen Teils des Rechnungsbetrages oder der Gefährdung der Zahlungsforderung von BAQUÉ-Internetservice wegen einer Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers i.S.d. § 321 BGB, ist BAQUÉ-Internetservice berechtigt, sämtliche Forderungen sofort fällig zu stellen.

4. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzugs bleibt BAQUÉ-Internetservice vorbehalten.

Änderungen des Leistungsumfangs

1. Sind die im Angebot vereinbarten Leistungen des Auftrages erbracht, erfolgt die Abnahme durch den Kunden und bei Internetauftritten die Freigabe im Internet. Weitere Elemente, die in der ursprünglichen Leistungsbeschreibung nicht enthalten waren, werden in einem neuen Auftrag erfasst und entsprechend den Kostensätzen von BAQUÉ-Internetservice berechnet.

2. Wünscht der Auftraggeber vor Beendigung der Leistung oder vor der Abnahme eine Erweiterung der Leistungsbeschreibung um zusätzliche Elemente, die in der ursprünglichen Leistungsbeschreibung nicht enthalten waren, wird BAQUÉ-Internetservice die Änderungen vor dem Hintergrund seiner betrieblichen und technischen Leistungsfähigkeit prüfen, ohne zu einer Berücksichtigung verpflichtet zu sein. Erfordert das Änderungsverlangen eine umfangreiche Prüfung, ob und zu welchen Bedingungen die Änderungen durchführbar sind, kann BAQUÉ-Internetservice hierfür eine Vergütung nach seinen zu diesem Zeitpunkt gültigen Vergütungssätzen verlangen.

3. BAQUÉ-Internetservice teilt dem Auftraggeber das Prüfergebnis und ggfs. die Bedingungen zur Durchführung der Änderungen oder Zusatzwünsche in Form eines Angebots oder Kostenvoranschlages mit. Nimmt der Auftraggeber das Angebot nicht schriftlich binnen einer Frist von zehn Kalendertagen ab Zugang an oder  genehmigt er nicht schriftlich in dieser Frist den Kostenvoranschlag, bleibt es beim ursprünglichen Leistungsumfang.

4. Termine und Fristen verlängern sich um die Zahl der Kalendertage, an denen infolge des Änderungsverlangens bzw. der Prüfung des Änderungsverlangens die Ausführung des Projektes unterbrochen worden ist.

Nutzungsrechte

1. Als Urheber überträgt BAQUÉ-Internetservice dem Auftraggeber das für den vereinbarten Verwendungszweck erforderliche Nutzungsrecht des entwickelten  Designentwurfs. Wenn im Angebot nichts Anderes aufgeführt ist, dann sind die Entwurfsvergütung und die Nutzungsvergütung im Preis zusammengefasst und es wird ein einfaches Nutzungsrecht übertragen, zusammen mit der Bezahlung der Leistung.

2. Das Nutzungsrecht für weitere, nicht im Angebot enthaltene Verwendungszwecke des Designentwurfs muss eigens mit BAQUÉ-Internetservice vereinbart  und entzsprechend vergütet werden. BAQUÉ-Internetservice hat das Urheberrecht an den Entwürfen. Entwürfe dürfen in keinem Fall verändert werden, ohne die ausdrückliche Einwilligung von BAQUÉ-Internetservice. Weiterhin können sie für die Eigenwerbung verwendet werden. Bei Druckprodukten erhält BAQUÉ-Internetservice Belegexemplare.

3. Von BAQUÉ-Internetservice gestaltete Logos dürfen nur im Rahmen der vereinbarten Nutzung verwendet werden. Nur wenn explizit vereinbart wurde, dass die Nutzungsrechte an den Auftraggeber übergehen, kann ein Logo unbeschränkt genutzt werden. Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben die Nutzungsrechte immer bei BAQUÉ-Internetservice.

Bildrechte

1.Von BAQUÉ-Internetservice für  Kunden zugekaufte Stockfotos dürfen im Rahmen der Lizenzbestimmungen des Anbieters auf der Webseite des Kunden verwendet werden.

2. Die Bildrechte von Fotos, die im Rahmen eines Auftrages von BAQUÉ-Internetservice aufgenommen wurden, verbleiben bei BAQUÉ-Internetservice. Ausnahme: Die Fotos wurden explizit an den Auftragnehmer verkauft und die Lizenzrechte an diesen übertragen.

Mitwirkungsleistung des Kunden

1. Der Auftraggeber  verpflichtet sich, BAQUÉ-Internetservice alle zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen zur Verfügung zu
stellen, Zugang zu den erforderlichen Produkten und Leistungen zu gewährleisten, sowie notwendige Mitwirkungshandlungen zu erbringen.

2. BAQUÉ-Internetservice haftet nicht für Schäden, welche infolge einer Verletzung dieser Pflicht entstehen.

Geheimhaltung

1. Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle nicht offenkundigen kaufmännischen und technischen Einzelheiten, die ihnen durch die Geschäftsbeziehungen bekannt werden – auch nach Beendigung der Geschäftsbeziehungen – als Geschäftsgeheimnis zu behandeln.

2. Die Vertragsparteien dürfen nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung mit ihrer Geschäftsverbindung werben.
Haftungsbeschränkung

1. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss und unerlaubter Handlung sind sowohl gegenüber BAQUÉ-Internetservice wie auch im Verhältnis zu deren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.

2. Leistungserbringungs- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die Baqué-Internetservice die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, der Ausfall von Kommunikationsnetzen oder Servern anderer Betreiber, Störungen im Bereich der Dienste von Dritt-Carriern, auch wenn sie bei Lieferanten oder Unterauftragnehmern von baqué internetservice oder deren Unterlieferanten, Unterauftragnehmern – hat BAQUÉ-Internetservice auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Diese berechtigen BAQUÉ-Internetservice, ggf. die Leistung um die Dauer der Verzögerung, zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit, hinauszuschieben. Ansonsten liegt ein Fall der Unmöglichkeit vor.

Gewährleistung

1. In Gewährleistungsfällen hat BAQUÉ-Internetservice das Recht zur Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung. Gelingt diese nicht innerhalb angemessener Frist und schlägt sie auch innerhalb einer weiteren angemessenen Nachfrist, die der Auftraggeber baqué internetservice gesetzt hat, fehl, stehen dem Auftraggeber nach Maßgabe der Geschäftsbedingungen von Baqué internetservice die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu.

2. Gewährleistungsbegehren sind BAQUÉ-Internetservice regelmäßig unverzüglich, aber immer schriftlich und unter Angabe der näheren Umstände des Auftretens des beanstandeten Fehlers, sowie der Auswirkungen mitzuteilen. Baqué-Internetservice kann Nachbesserungshandlungen vom Vorliegen vorstehender Voraussetzungen abhängig machen.

3. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der (Teil-)Abnahme, in sonstigen Fällen, wie gesetzlich geregelt. Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate, soweit keine andere schriftliche Abrede getroffen worden ist.
Salvatorische Klausel, Gerichtsstand, Sonstiges

1. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages rechtsunwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit dieses Vertrages im Übrigen nicht berührt. Eine unwirksame Bestimmung ist durch eine solche zu ersetzen, die der gewollten Regelung möglichst nahe kommt und rechtlichen Bestand hat.

2. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Kaiserslautern. Die ausschließliche Anwendung deutschen Rechts ist vereinbart.

3. Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen zu diesem Vertrag einschließlich der Aufhebung dieser Schriftformklausel sowie die Vertragskündigung bedürfen der Schriftform.

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